Antwort ausstehend von Dustin Hoffmann CDU
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Antwort 20.09.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Antwort 06.09.2021 von Ralph Brinkhaus CDU
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 02.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Lehreraustauschverfahren soll nicht die Unterrichtskontinuität beeinträchtigen,