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Wir möchten Menschen abschieben, die sich illegal in Deutschland aufhalten und/oder straffällig sind. Ihre zweite Frage ist etwas unklar. Die Regelung für Menschen mit deutschen Kindern unterscheidet sich stark von jener für Asylsuchende.
Die rechts- und verfassungskonforme inhaltliche Ausgestaltung dessen im Einzelnen muss dann im Rahnen entsprechenden Verwaltungshandelns bzw. evtl. eines ergänzenden Gesetzes erfolgen.
Nein, natürlich nicht, da Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.
Verhandlung mit den Heimatländern zur Wiedereingliederung und Unterstützung