Antwort 14.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die konkrete Vergütung für ambulante Psychotherapie wird auf Bundesebene durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband – vereinbart. Auf Landesebene haben wir darauf nur begrenzten direkten Einfluss.
