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Was denken Sie über die geplanten Kürzungen der Bezugszeiten des Elterngeldes? Was denken Sie über die geplanten Kürzungen im Bereich Psychotherapie?

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Eike Holsten
CDU
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Frage von Anna O. •

Was denken Sie über die geplanten Kürzungen der Bezugszeiten des Elterngeldes? Was denken Sie über die geplanten Kürzungen im Bereich Psychotherapie?

Sehr geehrter Herr Holsten,

mit großer Sorge schaue ich auf die aktuellen Veränderungen in der Politik, welche unter anderem die gestellten Fragen betrifft.

Wir planen ein zweites Kind, fragen uns jedoch wie bei der vorgestellten Reform eine Stillzeit von mindestens einem Jahr (wie von der WHO empfohlen) möglich sein soll oder wie eine Eingewöhnung in eine Krippe, welche vielerorts erst ab einem Jahr beginnen kann, möglich sein soll oder wie unsere Arbeitgeber bei einem ständigen Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit reagieren werden.

Die zweite Frage betrifft viele Menschen aus meinem Freundeskreis, welche sich bei den angekündigten Kürzungen im Bereich Psychotherapie kaum noch Erfolgschancen auf einen bezahlbaren Therapieplatz ausrechnen und sie zunehmend in die Verzweiflung rutschen.

Die aktuelle Politik löst große Zukunftsängste aus und geht aus meiner Perspektive an der Realität vieler Familien vorbei.

Ich bitte Sie innigst im Sinne dieser zu handeln und zu entscheiden.

Vielen Dank

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 09.07.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die ich mit großem Interesse gelesen habe. Die Arbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schätze ich sehr. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft, indem sie Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten und psychische Erkrankungen behandeln. Eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung ist gerade angesichts zunehmender psychischer Belastungen von großer Bedeutung.

Deshalb nehmen wir die derzeit bestehenden Sorgen aus der Praxis zu diesem Gesetz sehr ernst. Der Gesetzgeber hat die aktuell herausfordernde Aufgabe, die gesetzliche Krankenversicherung langfristig leistungsfähig zu halten. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Ohne Reformen würden die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber weiter spürbar ansteigen, was zu erheblichen Belastungen führen würde. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt deshalb das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren und den Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen. Dazu sieht das Gesetz ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen vor, die nahezu alle Leistungsbereiche betreffen. Im Grundsatz sollen Vergütungsentwicklungen künftig stärker an der tatsächlichen Kostenentwicklung und der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet werden. Gleichzeitig sollen Beitragsmittel zielgerichteter eingesetzt und unnötige Bürokratie abgebaut werden.

Unabhängig von dieser Reform bestehen bereits große Herausforderungen beim Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung, insbesondere für schwer erkrankte Menschen. Entscheidend ist daher, wie vorhandene Ressourcen künftig gezielter eingesetzt werden können, um die Versorgung zu verbessern. Vor diesem Hintergrund bedeuten die geplanten Änderungen weder eine Abschaffung der Psychotherapie noch, dass schwer psychisch erkrankte Menschen ihre Behandlung verlieren. Auch eine beliebige Absenkung der Vergütung ist daraus nicht abzuleiten.

Psychotherapeutische Leistungen bleiben Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die bestehenden Strukturen wie Sicherstellungsauftrag, Bedarfsplanung und Psychotherapie-Richtlinie bleiben erhalten. 

Die Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis sind wichtig und müssen gehört werden. Ein wesentlicher Punkt wird in der öffentlichen Diskussion häufig nicht berücksichtigt: Der Gesetzentwurf wird durch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ergänzt. Gerade die Hinweise von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Sorge um schwer psychisch erkrankte Menschen haben in den parlamentarischen Beratungen eine wichtige Rolle gespielt. Psychische Erkrankungen gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen für längere Arbeitsunfähigkeiten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Betroffenen seit Jahren. Deshalb besteht ein breiter Konsens darüber, dass insbesondere schwer erkrankte Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche auch künftig zuverlässig und ohne Versorgungslücken behandelt werden müssen.

In dem genannten begleitend beschlossenen Entschließungsantrag kündigen die Koalitionsfraktionen deshalb an, bereits in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 die erforderlichen Regelungen im Deutschen Bundestag zu beschließen. Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung hierzu auf,

  • die Fortführung begonnener Psychotherapien über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum regulären Abschluss sicherzustellen,
  • Ausnahmen von der Budgetierung insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für schwer psychisch erkrankte und dringlich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten vorzusehen,
  • den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Entwicklung eines Verfahrens zur Feststellung der Dringlichkeit zu beauftragen.

Diese Ergänzungen zeigen, dass die Hinweise aus der Praxis gehört wurden und in das parlamentarische Verfahren eingeflossen sind.  Ich kann die Sorge nachvollziehen, dass laufende Psychotherapien über das Jahresende 2026 hinaus nicht verlässlich fortgeführt werden könnten oder besonders schwer erkrankte Menschen Nachteile bei der Versorgung erfahren. Gerade die für die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehenen gesetzlichen Schutzregelungen sollen dies jedoch verhindern. Ziel ist es, laufende Therapien zu schützen und besonders schutzbedürftige Patientinnen und Patienten ausdrücklich abzusichern. Damit werden zentrale Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufgegriffen. Abschließend möchte ich noch einen Punkt klarstellen, der in zahlreichen Schreiben angesprochen wird. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen befindet sich in der Opposition. Sie verfügt weder über eine Mehrheit im Niedersächsischen Landtag noch über Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat. Sie kann daher weder selbst den Vermittlungsausschuss anrufen noch die Landesregierung hierzu verpflichten. 

Unabhängig davon hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom gestrigen Tag die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorläufig ausgesetzt. Eike Holsten hat sich als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen frühzeitig für die Belange der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eingesetzt und die Bedeutung einer verlässlichen ambulanten psychotherapeutischen Versorgung hervorgehoben.

Ich wünsche mir, dass die weitere Debatte mit derselben Ernsthaftigkeit geführt wird, mit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tagtäglich ihre verantwortungsvolle Arbeit leisten. Ihre Expertise ist für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems unverzichtbar. Gleichzeitig braucht unser Gesundheitssystem Reformen, um auch künftig für alle Versicherten leistungsfähig und finanzierbar zu bleiben. Beides miteinander zu verbinden, eine starke psychotherapeutische Versorgung und eine stabile gesetzliche Krankenversicherung, sollte das gemeinsame Ziel sein.

Mit freundlichen Grüßen

Eike Holsten MdL

 

 

 

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