Welcher Grundsicherungsbetrag wird im Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) als Berechnungsgrundlage herangezogen?

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Frage von Thomas A. •

Welcher Grundsicherungsbetrag wird im Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498) als Berechnungsgrundlage herangezogen?

Sehr geehrter Herr Holsten,

Sie sind als Ausschussmitglied sicherlich im Thema: Die Mindestalimentation muss 115 % über der Grundsicherung einer vierköpfigen Familie liegen. Ich konnte nichts dazu finden, von welchem Grundsicherungsbetrag der Gesetzentwurf ausgeht und wie dieser berechnet wird. Weiter dürfte dieser Betrag zum 1.1.23 allein durch die beabsichtigte Regelbedarfserhöhung sowie gestiegener Heizkosten um gut und gerne 400 € monatlich steigen. Erfolgt gleichzeitig eine entsprechende Erhöhung der Besoldung?

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Guten Tag Herr A.,

der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt. Wird die Grundsicherung erhöht, wächst der Ergänzungszuschlag natürlich entsprechend mit. Die Berechnungen und Beträge werden in einer Verordnung geregelt. Das Gesetz selbst enthält zum Familienergänzungszuschlag keine Berechnungen oder Beträge.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Eike Holsten

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