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Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, Gruppenpsychotherapie extrabudgetär zu vergüten, um Anreize zu schaffen, die zeitnahe Patientenversorgung weiter zu verbessern?

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Simone Borchardt
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Frage von Christiane W. •

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, Gruppenpsychotherapie extrabudgetär zu vergüten, um Anreize zu schaffen, die zeitnahe Patientenversorgung weiter zu verbessern?

GKV-Reform Auswirkung Psychotherapie
Sehr geehrte Frau Borchardt, Sie betonen, dass vorhandene Ressourcen so eingesetzt werden sollen, dass mehr Patientinnen und Patienten zeitnah behandelt werden können. Genau dieses Ziel kann mit der Versorgung im Rahmen einer Gruppentherapie ganz entscheidend verbessert werden. Ich habe mich mit meiner psychotherapeutischen Praxis schwerpunktmäßig auf Gruppentherapie spezialisiert und kann Patientinnen und Patienten in der Regel in diesem Rahmen aufgrund der besseren Verfügbarkeit von Kapazitäten sehr zeitnah einen Therapieplatz anbieten. Wie planen Sie die Gruppentherapie in Zukunft zu fördern, damit entsprechende Angebote erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden? Wäre es nicht sinnvoll, die Gruppentherapie weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um die Versorgungssituation zu verbessern und entsprechende Anreize zu setzen?

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Antwort von CDU

Die Gruppentherapie ist ein wichtiger Baustein der psychotherapeutischen Versorgung. Sie ist bei vielen Krankheitsbildern wissenschaftlich anerkannt und kann dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten schneller Zugang zu einer Behandlung erhalten. Gerade dort, wo Gruppen fachlich geeignet sind und von den Betroffenen angenommen werden, können sie die Versorgung spürbar verbessern.

Das Ziel des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes besteht darin, die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen und die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, bewährte Versorgungsformen zu schwächen.

Der Gedanke, Gruppentherapien durch geeignete Vergütungsanreize zu fördern, verdient deshalb eine sachliche Prüfung. Eine gezielte Förderung könnte dazu beitragen, bestehende Angebote auszubauen und mehr Patientinnen und Patienten zeitnah zu versorgen, ohne dass die Qualität der Behandlung leidet. Entscheidend ist allerdings, dass therapeutische Entscheidungen weiterhin ausschließlich nach medizinischen und psychotherapeutischen Kriterien getroffen werden. Nicht jede Patientin und nicht jeder Patient eignet sich für eine Gruppentherapie.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir bereits Verbesserungen für die Gruppentherapie beschlossen. So wird die maximale Gruppengröße auf neun Teilnehmende erhöht und der Leistungsumfang auf 100 Minuten ausgeweitet. Damit werden die Rahmenbedingungen für dieses Versorgungsangebot verbessert.

Ob darüber hinaus eine extrabudgetäre Vergütung der Gruppentherapie ein geeigneter Weg ist, sollte im Rahmen der weiteren Ausgestaltung der Vergütungssystematik gemeinsam mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung sorgfältig geprüft werden. Ich halte es für sinnvoll, Vorschläge zu unterstützen, die nachweislich zu einer besseren Patientenversorgung beitragen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den Beitragsmitteln umgehen.

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