Antwort 08.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Das Beamtenrecht fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Arbeit und Soziales, sondern unterliegt der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Ich glaube nicht daran, dass wir mit einem ganz großen Wurf das Rentensystem reformieren und besser machen werden. Es wird viele kleinere Schritte brauchen.
Selbstverständlich habe ich in die gesetzliche Rente eingezahlt.
Sehr geehrtes Ehepaar H.,