Antwort 21.05.2021 von Christian Lindner FDP
(...) Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft (...)
(...) Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) Das Impfangebot für Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht ist keine Aufhebung, sondern gerade Teil der Impfpriorisierung (...)
(...) Sobald die Impfpriorisierung aufgehoben wird, kann sich jede Person in Deutschland um einen Impftermin bemühen. (...)
(...) haben uns gegen eine jedwede bevorzugte Behandlung von Abgeordneten entschieden (...)