Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Grundsätzlich müssen sich die Mitgliedsstaaten der Eurozone nicht an die im deutschen Recht verankerte Schuldenbremse halten. Dennoch gibt es eine Regelung, die die Verschuldung der Mitgliedsstaaten beschränkt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet die Vertragsstaaten, die Maastricht-Kriterien und das mittelfristige Haushaltsziel einzuhalten.
vielen Dank für Ihre Frage. Die notwendig gewordenen Anpassungen am Bundeshaushalt 2024 haben noch einmal verdeutlicht, dass die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form ein Standort- und Wohlstandsrisiko für Deutschland geworden ist.
Wir setzen uns für eine Reform der Schuldenbremse ein, damit Investitionen in Infrastruktur, etwa für Klimaschutz und Digitalisierung, nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.