Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen
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Antwort 27.06.2024 von Stephan Thomae FDP
Antwort 07.07.2024 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich glaube, dass die von Ihnen erwähnte Aussage im Hinblick auf Diktaturen und Autokratien wie Russland und China durchaus eine treffende Kritik transportieren würde.
Antwort ausstehend von Kevin Kühnert SPD
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist ein Erfolgsmodell. Es hat sich als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie erwiesen.
Antwort 08.02.2024 von Tabea Rößner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich möchte jedoch darauf verweisen, dass die Lösung dieser schwierigen Frage von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam gefunden werden muss und ich diesem Prozess nicht vorgreifen will.
Antwort 18.03.2024 von Daniel Baldy SPD
Wir möchten das Bundesverfassungsgericht als zentralen Pfeiler unserer Demokratie weiter absichern.