Die kurzfristige Räumung der Seniorenresidenz und die darauffolgende Verlegung von 21 Bewohnerinnen und Bewohnern in umliegende Heime stellt für alle Beteiligten eine belastende Situation dar. Die Menschen im Havelland haben sich darauf verlassen, dass ihre Angehörigen in der Seniorenresidenz gut aufgehoben sind.
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Antwort 03.01.2023 von Sonja Eichwede SPD
Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen.
Antwort 13.12.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sie als Pflegeeltern profitieren von mehreren Entlastungsmaßnahmen im Energiekostenbereich, die eine breite Gruppe von Bürger*innen erreichen, darunter dem 49-Euro-Ticket, mit dem Millionen Menschen bald stark vergünstigt und vereinfacht Bus und Bahn nutzen können; den Gas- und Strompreisbremsen, die allen Bürger*innen und Unternehmen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung garantieren; der Übernahme der Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Dirk Kienscherf SPD
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD