Antwort ausstehend von Amira Mohamed Ali BSW
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 19.03.2025 von Dietmar Bartsch Die Linke
Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 16.04.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
Wirtschaftlich starke Nationen versuchen die Notsituation der Ukraine auszunutzen, um sich Zugang zu Rohstoffen zu sichern. Das halte ich nicht für den richtigen Weg.
Antwort 03.03.2025 von Stefan Möller AfD
Dass die Ukraine in diesem militärischen Konflikt mit ihren Soldaten den Kampf aufgenommen hat, gehört zur Natur des Krieges zwischen zwei Nationen. Ich bedaure jeden weiteren Gefallenen und deren Familienangehörigen, egal ob er Russe oder Ukrainer ist.