Solange das Ungeborene nicht lebensfähig ist und die Schwangerschaft z.B. durch eine Vergewaltigung zu Stande kam, muss die Mutter straffrei über eine Abtreibung entscheiden dürfen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.09.2021 von Alexander Denner dieBasis
Antwort 08.09.2021 von Detlef Müller SPD
Bei ihrer Art der Fragestellung und der Formulierung ist mir leider eine Beantwortung unmöglich.
Antwort 21.09.2021 von Yasmin Fahimi SPD
zunächst möchte ich Ihnen beipflichten, dass das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abgeschafft gehört. Dafür haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion stets stark gemacht
Antwort 07.09.2021 von Mathias Stein SPD
Ich setze mich aus Überzeugung für das Recht auf Selbstbestimmung ein - das gilt für den Schwangerschaftsabbruch ebenso wie für das Transsexuellengesetz.
Antwort ausstehend von Mathias Weiser AfD
Antwort 06.09.2021 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstbestimmung über den eigenen Körper zu haben, bedeutet für mich, dass Frauen sich von Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren lassen können.