Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
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Antwort 03.08.2024 von Joe Weingarten SPD
Nein.
Antwort 29.07.2024 von Hakan Demir SPD
Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.
Antwort ausstehend von Dennis Hohloch AfD
Antwort 05.08.2024 von Olav Gutting CDU
Ich habe keinen Wehrdienst abgeleistet.
Antwort 23.08.2024 von Boris Mijatović BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für mich macht es keinen Sinn, Menschen zum Dienst an der Waffe zu zwingen. Weder in Deutschland noch in der Ukraine noch weltweit.