Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
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Antwort 06.06.2023 von Julia Eisentraut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.02.2023 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schon heute gibt es viele Stromverbraucher*innen, die viel flexibler auf die Verfügbarkeit von Wind und Sonne reagieren könnten, dies aber aufgrund von falschen Rahmenbedingungen nicht tun
Antwort 03.04.2023 von Ann-Veruschka Jurisch FDP
Die FDP und ich setzen uns bereits seit Monaten für ein unbürokratisches, einfaches und einheitliches Genehmigungsverfahren von PV auf Balkonen ein.
Antwort 26.01.2023 von Nese Erikli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine Absenkung der rechtlichen Hürden sind § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB zentral. In beiden Fällen handelt es sich um ein Bundesgesetz.
Antwort 20.04.2023 von Lina Seitzl SPD
Erleichterungen für Balkon-PV sind ein fester Bestandteil unserer Photovoltaik-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor kurzem vorgestellt hat.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN