Sehr geehrter Herr Waßmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember.
Sehr geehrter Herr Waßmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember.
(...) Leider kann ich Ihr Anliegen nach einer Petition und deren Wirksamkeit nicht pauschal beurteilen, da mir hierzu die Stellungnahmen und die rechtlichen Hinweise der übergeordneten Behörden fehlen. Ohne genauere Unterlagen kann ich Ihnen nicht sagen, ob in Ihrer Auseinandersetzung mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen wegen der Nutzungsuntersagung zur Energieholzlagerung eine Petition weiterhelfen könnte. Grundsätzlich trägt eine Petition immer zur Klärung einer Sachlage bei. (...)
(...) Fundtiere unterliegen den fundrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach §§ 965 bis §§ 984 BGB. Hier wird unter anderem die unverzügliche Anzeigepflicht des Finders gegenüber der Behörde geregelt, die Ablieferungspflicht bei der Behörde, der Ersatzanspruch des Finders für notwendige Aufwendungen, der Finderlohnanspruch, das Zurückbehaltungsrecht des Finders bis zum Aufwendungsersatz für etwaige Kosten und Gebühren durch den Eigentümer, die Regelung des Eigentumserwerbs des Finders 6 Monate nach der Fundanzeige und die Möglichkeiten zum vorzeitigen Eigentumserwerb des Finders. (...)
(...) Ich bitte Sie deshalb, sich an mein Wahlkreisbüro in Kaufbeuren unter der Telefonnummer 08341/9615922 zu wenden und einen Termin zu vereinbaren. Im persönlichen Gespräch können wir Ihre Anliegen dann am besten erörtern. (...)
(...) Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat über Garantien für den Verkauf von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln in Osteuropa durch das Unternehmen Monsanto noch nicht entschieden. Die Bundesregierung teilte mir mit, dass das EBRD-Direktorium nach umfassender Prüfung über die Garantien entscheiden wird. (...)
(...) Vorweg sei klargestellt, dass wir das Tierschutzgesetz zum Wohl der Tiere verbessern und kein Strafgesetz machen. Deshalb verbieten wir aus Tierschutzgesichtspunkten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen und es Dritten zu diesen Zwecken zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. (...)