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Mit dem 3. Modernisierungsgesetz werden konkret die Schwellenwerte der Umweltverträglichkeitsprüfungen für Seilbahnen, Skipisten usw. in angemessener Weise – und zwar innerhalb des europarechtlich vorgegebenen Rahmens – angehoben, um die Planungs- und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich zu beschleunigen.
Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte in der Sache nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat. Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist.
Inzwischen hat Bundesverteidigungsminister Pistorius angekündigt, das Gesetz diesbezüglich zu korrigieren. Glücklicherweise gab es einen so breiten Protest, dass er den Weg gehen musste.