Zum Verfahrensstand: Der Referentenentwurf befindet sich noch in den Händen der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag.
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Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet worden ist, werden wir höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen wir momentan die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bei dem aktuell ein Verfahren zur Besoldung in Niedersachsen anhängig ist. Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet ist, wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.
Ich werde mich innerhalb meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass wir im nächsten Zyklus der Tarifverhandlungen und der Besoldungsanpassung nicht nur den Status Quo verwalten, sondern die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Arbeitgeber weiter stärken.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend entsprach.