Wann wird die Erhöhung für die verfassungskonforme Besoldungsanpassung 2025 in Nds. an die Versorgungsempfänger/-innen ausgezahlt?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Zuge eines Anfang März 2026 erfolgten Landtagsbeschlusses wird zunächst die verfassungsgemäße Alimentation der aktiven Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt. Konkret bedeutet dies, dass die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung von 800 Euro erhalten, die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro bekommen und für die Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro vorgesehen sind.
Darüber hinaus müssen wir momentan die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bei dem aktuell ein Verfahren zur Besoldung in Niedersachsen anhängig ist. Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet ist, wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen. Ebenso sollen schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um mit der systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft sicherzustellen, dass die Besoldung auch in den folgenden Jahren verfassungsgemäß ist. Hiervon werden auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck
