Guten Morgen Herr Beck, inwiefern soll ein fiktives Partnereinkommen mit dem GG konform sein, wenn selbst der juristische Dienst und Udo Di Fabio dies stark anzweifeln?
Guten Morgen Herr Beck,
das geplante fiktive Partnereinkommen in Höhe von 20.000 Euro in NDS wird von verschieden Seiten grundsätzlich als nicht verfassungskonform angesehen, so ist selbst der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio dieser Auffassung. Ebenso ist ist in unserem Nachbarbundesland Schleswig Holstein dieses nicht geplant, sondern eine strukturelle Erhöhung der Besoldung.
Die Finanzministerin und ehemalige Richterin vom Landesverfassungsgericht Frau Schneider hat ein fiktives Partnereinkommen nicht angedacht.
Wie soll das fiktive Partnereinkommen bei Beamtenehepaaren juristisch angewandt werden?
Stand jetzt wird die Alimentation gegenseitig angerechnet und es sind bei Beamtenehepaaren sogar 40.000 Euro Brutto, die in der Familienkasse fehlen. Beamtenehepaare werden zu Bedarfsgemeinschaften.
Die Verstöße gegen das GG sind hierbei noch eklatanter.
Wie begründet die Landesregierung dieses Vorgehen oder sind schon Ausnahmen geplant?
Mit freundlichen Grüßen Helmut I.
Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aktuell sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfahren hinsichtlich der verfassungsgemäßen Besoldung anhängig, unter anderem auch im Hinblick auf Niedersachsen. Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet worden ist, werden wir höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen. Ebenso sollen schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um mit der systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft sicherzustellen, dass die Besoldung auch in den folgenden Jahren verfassungsgemäß ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck
