Guten Tag Herr Beck, leider haben sie mir keine Antwort auf ihre Diätenerhöhung gegeben. Warum diese so üppig ausfällt. Und auch für die Schichtzulagen hätte man es gewollt hätte ändern können
Sehr geehrter Herr N.,
leider war Ihr vorherigen Anfrage nicht zu entnehmen, was Sie mit einer "Erhöhung von 4 %“ konkret meinten. Daher danke ich Ihnen für die entsprechende Konkretisierung!
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Hintergrund ist der eingangs erwähnte Paragraph im NAbgG, der vorsieht, dass die Grundentschädigung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst wird. Hierfür ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Niedersachsen maßgeblich. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird. Sollte diese demnach steigen, steigt ebenso die Abgeordnetengrundentschädigung. Sollte die Einkommensentwicklung jedoch rückläufig sein, kann dies im Umkehrschluss auch eine Kürzung bei der Grundentschädigung bedeuten. Mit Schreiben vom 23. März 2026 hat das Landesamt für Statistik Niedersachsen dem Niedersächsischen Landtag nunmehr mitgeteilt, dass nach den aktuellen Ergebnissen der Verdiensterhebung der Nominallohnindex im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 4 Prozent gestiegen sei, so dass dies die Grundlage für die entsprechende Anpassung der Grundentschädigung darstellte.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck
