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Guten Tag, wie rechtfertigen sie eine Erhöhung von 4% und das die Besoldungserhöhung nur 2,8% beträgt ? Gerne würde ich auch wissen warum die Wechselschichzulagen ausgeklammert wurden.

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Frage von Detlef N. •

Guten Tag, wie rechtfertigen sie eine Erhöhung von 4% und das die Besoldungserhöhung nur 2,8% beträgt ? Gerne würde ich auch wissen warum die Wechselschichzulagen ausgeklammert wurden.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich vermute mal, dass Sie sich dabei auf den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 (Drucksache 19/10402) beziehen, der im Mai-Plenum des Niedersächsischen Landtages abschließend zur Beratung stand und von allen Fraktionen verabschiedet wurde?

Mit diesem Gesetz soll der erste Schritt der Erhöhung der Tabellenentgelte der jüngst vereinbarten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Es ist vorgesehen, zum 1. April 2026 die Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro zu erhöhen, sowie die weiteren dynamischen Besoldungs- und Versorgungsbestandteile um linear 2,8 Prozent. Dies orientiert sich an der Einigung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften vom Februar diesen Jahres, die Entgelte der Beschäftigten in drei Schritten zu erhöhen, beginnend mit 2,8 % (mindestens jedoch um 100 Euro) zum 1. April 2026.

Im Hinblick auf die Zulagen bei Schicht- und Wechselschichtarbeit ist eine Übertragung aufgrund systemischer Unterschiede nicht möglich. Als Landtagsfraktion setzen wir uns allerdings dafür ein, dass dieser Punkt in den weiteren Beratungen zu den künftigen Gesetzgebungsverfahren zur Besoldung Berücksichtigung findet.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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