
Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen. Wie sich die Union geführten Bundesländer dazu positioniert, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen. Wie sich die Union geführten Bundesländer dazu positioniert, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.