Die Staatsangehörigkeitsreform steht in unserem Koalitionsvertrag und alle Ampel-Parteien haben die Mehrstaatigkeit bereits in ihren Wahlprogrammen gefordert.
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Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehen vor, dass Kinder deren Eltern seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies bezieht sich jedoch leider nur auf Kinder die in Zukunft geboren werden.
Deutschland hat sich in der Vergangenheit bewusst für eine grundsätzliche Vermeidung von Mehrstaatlichkeit entschieden, auch weil mit der deutschen Staatsbürgerschaft sehr weitgehende Rechte verbunden sind.
Es scheint so, dass sich die Unionsparteien noch immer weigern anzuerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und wir auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte angewiesen sind.