Wie bereits in der letzten Antwort erwähnt, sind Kinderehen durch die erforderliche Ehemündigkeit beider Heiratswilliger von 18 Jahren in Deutschland nicht möglich. Damit wird die Lanzarote-Konvention in Bezug auf Kinderehen eingehalten.
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Antwort 20.10.2022 von Zoe Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.09.2022 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es steht aber natürlich außer Frage, dass der Schutz von Kindern und damit auch das entschiedene Eintreten gegen Kinderehen ein essentieller Bestandteil des Menschenrechtsschutzes weltweit ist.
Antwort 15.07.2022 von Zoe Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.
Antwort 14.05.2022 von Friedrich Jeschke Volt
Alle Beteiligten an einen Tisch und Konzepte auch zeitnah umsetzen. Einkommen und Herkunft der Familien spielen keine Rolle, sondern die Unterstützung
Antwort 14.05.2022 von Friedrich Jeschke Volt
Fokus auf die Kinder, Unterstützung durch medizinisches Personal. Ausstattung und Räume müssen Inclusion ermöglichen
Antwort 14.05.2022 von Friedrich Jeschke Volt
Mehr Gehalt, mehr Wertschätzung, weniger Bürokratie & KiBiz reformieren