Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.10.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 20.10.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Antwort 26.01.2024 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen treten dann drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Das Inkrafttreten ist daher voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 zu erwarten
Antwort 24.10.2023 von Hakan Demir SPD
Für Ihren Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Kind die Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrer Frau erhält
Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Bundesinnenministerium tritt die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft