Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
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Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Bundesinnenministerium tritt die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft
Antwort 15.11.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf stammt aus dem Bundesinnenministerium von Bundesinnenministerin Faeser und damit aus einem SPD-geführten Ministerium.
Antwort 11.10.2023 von Hakan Demir SPD
Für die Lebensunterhaltssicherung bei der Anspruchseinbürgerung ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend
Antwort 15.12.2023 von Hakan Demir SPD
Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die aktuelle Regelung in ihrer Flexibilität eine gute Regelung ist und Menschen in verschiedenen Lebenssituationen gerecht werden kann.
Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen.