Antwort 22.09.2022 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der rasante Anstieg der Sommerwelle zeigte zuletzt, dass wir auch im Winter das weitere pandemische Geschehen aufmerksam beobachten sollten.
Der rasante Anstieg der Sommerwelle zeigte zuletzt, dass wir auch im Winter das weitere pandemische Geschehen aufmerksam beobachten sollten.
Dabei gilt natürlich auch: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich und angemessen sind.
Die Erfassung von Impfnebenwirkungen ist überaus wichtig, da Arzneimittelsicherheit gerade im Kontext der Corona-Impfstoffe entscheidend für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist.
Das Gesetz ist bis 31.12. befristet
Nein Krankenhäuser gehören in öffentliche Hände.
Gerade um besonders vulnerable Personen wie Ihre Schülerinnen und Schüler besser zu schützen, haben wir als Ampel-Koalition im September das Covid-19-Schutzgesetz um Maßnahmen für den Herbst und Winter ergänzt.