Die CDU/CSU-Fraktion befürwortet entschieden den Schutz vulnerabler Gruppen durch Impfungen und hat der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag daher im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt.
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Der Vollzug von Bundesgesetzen ist explizit im Grundgesetz geregelt, vgl. Artikel 83 ff. GG. Die Mehrheit der Gesetze sind Bundesgesetze, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
Zunächst einmal sei vorweggeschickt, dass Ministerpräsident Söder einer der Ersten war, der eine Impfplicht im Bereich der Pflege gefordert hat
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
Ich kann Ihnen dazu nur sehr deutlich sagen, dass auch Markus Söder sich wie jeder andere an Recht und Gesetz halten muss.
Unser Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass alle Beteiligten den Willen haben, Recht und Gesetz an die erste Stelle zu setzen.