wir haben für leichtere Einbürgerungen gestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass dies ein notwendiger Schritt ist, um denjenigen, die ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten und gut integriert sind, die Möglichkeit auf einen deutschen Pass zu geben.
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Zu Ihrer Frage zur Beantragung: je nach Bundesland / Stadt / Landkreis, dauert die Bearbeitung der Fälle mehrere Monate, teils sogar Jahre. Es spricht also nichts dagegen, bereits jetzt den Antrag zu stellen bzw. falls notwendig ein Erstberatungsgespräch bei Ihrer Behörde vor Ort wahrzunehmen.
Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.
In Bezug auf die Anrechnung von Duldungszeiten wurden im Rahmen der Reform keine Änderungen vorgenommen. Für zukünftige Fälle wird die Anrechnung dadurch verbessert, dass die Ausbildungsduldung als Aufenthaltstitel ausgestaltet wird.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden