Die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies nach drei Jahren möglich werden.
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Die Bundesregierung hat vor Kurzem ein Eckpunktepapier beschlossen, nach dem die Einbürgerung schon nach 5 Jahren möglich sein soll.
die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und die Mehrfachstaatsangehörigkeit zu ermöglichen.
vielen Dank für Ihren Meinungsbeitrag.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung einer doppelten Staatsbürgerschaft einfach und sicher werden muss, da dies viele Vorteile für die betroffenen Menschen, aber auch für die deutsche Gesellschaft bedeutet.
Unser Ziel ist es zeitnah, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, mit welchem auch die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden soll. Die Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit Voraussetzungen verbunden, die Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen können.