Ermöglichen Sie, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen,ohne die unzumutbare Ausbürgerung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft, die nicht möglich ist wegen der Kriegssituation in der Ukraine!

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Svenja Stadler
SPD
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Frage von Maya S. •

Ermöglichen Sie, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen,ohne die unzumutbare Ausbürgerung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft, die nicht möglich ist wegen der Kriegssituation in der Ukraine!

2021 hab ich die Einbürgerungszusicherung des deutschen Staates erhalten! Meine ukr. Staatsbürgerschaft muss abgelegt werden. Aber es gibt keine Informationen seitens der ukr. Behörden, wann die Möglichkeit für Antrag auf Ausbürgerung besteht. Und wenn ja - nur mit gültigem ukr. Reisepass! Mein abgelaufener Reisepass wurde in dem ukr. Konsulat in Düsseldorf März 2022 per Unterschrift, unklaren Stempel, handschriftlicher Notiz verlängert! Mit dieser sonderlichen Verlängerung ist es weder möglich offizielle geschäftliche Handlungen durchzuführen noch zu Reisen! Einen neuen Pass zu beantragen - unmöglich: monatelang versuch ich Termin beim ukr. Konsulat in Düsseldorf zu bekommen. Termine - ausschließlich online vergeben. Anstrengungen - vergebens. Das Ganze empfind ich als katastrophale Demütigung, fühle mich unsicher, hilflos, schutzlos, als Opfer der Situation! Sehr geehrte Frau Stadler, es muss doch eine ausserordentliche Lösung gefunden werden ohne Abgabe der ukr. Staatsbürgerschaft!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung einer doppelten Staatsbürgerschaft einfach und sicher werden muss, da dies viele Vorteile für die betroffenen Menschen, aber auch für die deutsche Gesellschaft bedeutet.
Deshalb ist es von der Regierung geplant, dass die Regelung, eine eine doppelte Staatsbürgerschaft nur mit bestimmten Ausnahmen zu bewilligen, zeitnah durch ein neues Gesetz ersetzt wird, welches Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht. Nach aktuellem Stand kann erwartet werden, dass der Kabinettsentwurf zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft im Dezember von der Bundesregierung beraten und anschließend in maximal sechs Monaten vom Parlament beschlossen wird.
Diese Neuregelung wird auch ganz besonders den in Deutschland lebenden Ukrainer*innen und Geflüchteten aus weiteren Kriegs- und Krisengebieten einen Rahmen bieten, in Frieden und Sicherheit in unserer Gesellschaft zu leben und den Alltag zu bewältigen.

Mit vielen Grüßen,
Svenja Stadler

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