Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
im Rahmen der Beratungen des Digitale-Dienste-Gesetzes habe ich eine Regelung vorgeschlagen, derzufolge Diensteanbieter „vernünftige Anstrengungen“ zur anonymen Bereitstellung ihrer Dienste unternehmen sollten.
Ferner sollten nachträgliche Lösungsmöglichkeiten von vorschnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen klar geregelt werden.
Der Sinn des Digital Services Act ist gerade, exzessive nationale Alleingänge wie das NetzDG abzulösen. Entscheidend werden die Verhandlungen mit dem Rat im nächsten Jahr sein.