Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei fundamentalen Rechtsverstößen bereits strenge strafrechtliche Regelungen. Für die Durchsetzung dieser Gesetze, die Kontrolle von Arbeitsbedingungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen vor Ort sind jedoch die nationalen Behörden und die Justiz der jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig.
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Um die Vermittlung von Menschen mit und ohne Behinderungen in Arbeit und Ausbildung kümmern sich vorrangig die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Jobcentern, denen hierfür ein breites Spektrum an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
Zu Ihrer Frage: Ich bin nicht der Meinung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krank feiern und zu wenig leisten. Nach Einsatz der SPD hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 den von Ihnen angesprochenen Vorschlag aus den Reihen der Union zur Einführung eines Karenztages bei der Lohnfortzahlung nicht in die Vereinbarungen aufgenommen. Ebenso wurden keine Kürzungen des Krankengeldes und keine Einschränkungen der Teilzeit beschlossen.
Aber grundsätzlicheren wir als Linke es als ein Problem an, wenn Menschen trotz harter Arbeit finanziell kaum über die Runden kommen, während andere mit vergleichbarer oder sogar geringerer Arbeitsbelastung deutlich besser verdienen.
Sehr geehrte Frau W.,