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Annalena Baerbock wurde von der letzten Bundesregierung für das Amt der Präsidentin der UN-Generalversammlung nominiert und am 9. September diesen Jahres vereidigt. Mit dieser Entscheidung reiht sich die ehemalige deutsche Außenministerin in eine Reihe Vorgänger ein, die häufig aus den Reihen von Regierungschefs oder Außenministern stammten.
Bitte richten Sie Ihre Frage gegebenenfalls an die von Ihnen erwähnte CDU/CSU-Arbeitsgruppe Außenpolitik
Das BSW wurde in seinen Einschätzungen zum Kriegsverlauf vollumfänglich bestätigt.
Solche Fragen sind auch in Zukunft im Einzelfall zu bewerten und zu entscheiden. Die Entscheidung ist von der jeweiligen Bundesregierung zu treffen. Dabei spielen die Bewertungen im Rahmen der Vereinten Nationen ebenso eine Rolle wie die Bündnisinteressen von EU und NATO.
Ein erzwungener Austritt ist nicht möglich.