Antwort 11.09.2025 von Ralph Brinkhaus CDU
Sehr geehrter Herr S.,
Sehr geehrter Herr S.,
Auf eine thematisch gleichlautende Frage habe ich auf dieser Plattform bereits geantwortet. Daher darf auf diese Antwort verweisen.
Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Wenn Sie weitere Fragen zu meiner bereits veröffentlichten Antwort haben, bitte ich Sie, sich aus den bereits genannten Gründen direkt an die Verwaltung des Bayerischen Landtags unter informationsstelle@bayern.landtag.de zu wenden