Welche Intitiativen betreiben Sie zur Reduzierung der öffentlichen Verwaltung / Stellenabbau durch Innovation und Aufgabenkritik
Sehr geehrter Herr Lüders,
als Bürger von Brandenburg (15378 Hennickendorf) verfolge ich die Debatte um die Zukunftsfähigkeit unserer Öffentlichen Verwaltung mit großer Aufmerksamkeit. Angesichts des demografischen Wandels – im öffentlichen Dienst sind ca. 27 % der Beschäftigten über 55 Jahre alt – stehen wir vor einer massiven Personal-Lücke.
Ich habe mich intensiv mit aktuellen Studien (u.a. McKinsey, IW Köln) auseinandergesetzt. Diese zeigen ein realistisches Einsparpotenzial von 15 bis 25 % der Stellen bis zum Jahr 2036 auf, sofern wir konsequent auf zwei Hebel setzen:
KI und Digitalisierung: Durch Generative KI können bis zu 55 % der Aufgaben in der Wissensarbeit automatisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Antragsbearbeitung und den Support.
Aufgabenkritik und Subsidiarität: Ein konsequenter Bürokratieabbau und das Outsourcing von Nicht-Hoheitsaufgaben (z. B. IT-Betrieb, Gebäudemanagement) könnten enorme Ressourcen freisetzen.
Sehr geehrter Herr H.,
die Digitalisierung von Verwaltung ist sicher ein Hebel, um Verwaltung effizienter zu machen. Dabei steht für mich aber das Angebot eines bürgerfreundlichen Service im Vordergrund. Die Einsparung von Personal unter Beachtung eines vernünftigen Sozialplans ist sehr wahrscheinlich dann auch ein durchaus zu begrüßender Effekt. Auch der Einsatz von KI kann erheblich zur Entlastung - insbesondere bei Routinetätigkeiten - beitragen. Allerdings sollte dabei der Datenschutz, der Schutz der Bürgerrechte immer mitgedacht und dringend beachtet werden. Entscheidungen der Verwaltung über Bürgerbegehren sollten von KI vorbereitet, aber nicht final durch KI getroffen werden können.
Bürokratieabbau ist wünschenswert und dringend erforderlich. Das Outsourcing, also die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben in die Privatwirtschaft, sehe ich dabei allerdings grundsätzlich kritisch. Das schließt aber nicht aus, dass bestimmte, eher verwaltungsferne Aufgaben dahingehend auf den Prüfstand kommen, ob es sich tatsächlich um eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Niels-Olaf Lüders
