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(...) Als Abgeordnete des Thüringer Landtags werde ich mich nicht dafür einsetzen, § 54 II ThürKO in eine Kannbestimmung geändert wird. Ausschlaggebend dafür ist zum einen der Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, zum anderen das Interesse der Kommunen, öffentliche Ausgaben durch das Steueraufkommen und nicht etwa durch Verschuldung zu finanzieren. (...)
(...) Anders als im Bereich der Wasserversorgung wurden im Bereich der Abwasserentsorgung von den Kommunen zu größten Teilen Anlagen übernommen, die entweder nicht funktionstüchtig waren oder nicht den technischen Anforderungen entsprachen. Hier galt es innerhalb kurzer Zeit erhebliche Investitionen zu tätigen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. (...)
(...) Alle 3 Fragen haben wir in der letzten Wahlperiode im Thüringer Landtag thematisiert und werden auch in Zukunft daran festhalten.

