Antwort 23.03.2022 von Anke Rehlinger SPD
Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein.
Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein.
Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden.
Die Bereitstellung von Trinkwasser für die Bürger gehört zur Daseinsvorsorge und ist eine Hoheitsaufgabe des Staates. Eine Privatisierung lehne ich ab.
Wasser muß regional genutzt und regional wieder der Umwelt - gesäubert - zurückgeführt werden.