Der Anschluss- (sprich Abgabezwang) für (genutztes) Wasser scheint wegen der Wasserknappheit auch im Hinblick auf Eigentumsrechte anachronistisch. Bitte schildern Sie, wie Sie das ändern wollen.

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Frage von Uwe P. •

Der Anschluss- (sprich Abgabezwang) für (genutztes) Wasser scheint wegen der Wasserknappheit auch im Hinblick auf Eigentumsrechte anachronistisch. Bitte schildern Sie, wie Sie das ändern wollen.

"Das Umweltministerium erarbeitet gerade ein Konzept für den Umgang mit Niedrigwasser.

'Selbstverständlich müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, Wasser zu sparen'

[Umweltminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) ] ..."

https://www.rbb24.de/studiocottbus/politik/2020/08/brandenburg-trockenheit-umweltministerium-niedrigwasser-spree.html

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser

https://anwalt-und-kommunalrecht.de/anschluss-und-benutzungszwang-im-gemeinderecht

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf

siehe Mehrfachnutzung von Wasser durch Eigentümer*in:

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=208275&template=seite_ovg_pressemit

mgriepentrog.de/wasser/Presseerkl_Briesensee.pdf

wasser-in-buergerhand.de/nachrichten/2007/brandenburg_anschlusszwang_lieberose.htm

umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/abwasserentsorgung-u-wassergefaehrdende-stoffe/kleinklaeranlagen

klaeranlagen-vergleich.de/images/pdf/kleinklaeranlagen-ratgeber.pdf

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