Antwort 26.07.2024 von Martina Jost AfD
Eine AfD-Landesregierung kann, ggf. mit anderen Bundesländern, den Medienstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsvertrag und den Rundfunkstaatsvertrag kündigen.
Eine AfD-Landesregierung kann, ggf. mit anderen Bundesländern, den Medienstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsvertrag und den Rundfunkstaatsvertrag kündigen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört für mich unbedingt zur Infrastruktur einer modernen und solidarischen Gesellschaft.

Wir haben bereits Kurzgutachten erstellen lassen, wonach die Abschaffung der Beitragsfinanzierung durch ein steuerfinanziertes Modell ersetzt werden könnte mit einer möglichen Ersparnis von 197 Millionen Euro.