Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung
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Antwort 01.07.2024 von Milan Pein SPD
Antwort ausstehend von Markus Schreiber SPD
Antwort 15.07.2024 von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop Die Linke
Antwort 06.05.2024 von Svenja Hahn FDP
Jeder kann die Kommission über mutm. rechtswidrige Beihilfen informieren. Für die FDP ist die Beteiligung von MSC an der gesamten Holding nicht nachvollziehbar.
Antwort 07.05.2024 von Damian Boeselager Volt
Wenn es darum geht, die Prüfung einer bestimmten Maßnahme zu erzwingen, gibt es einige Möglichkeiten via Petition oder Beschwerde beim Senat, Kommission oder Bundesregierung, Informieren und Lobbyarbeit via Abgeordneten (Europa und national) oder Verbänden, Einbeziehung der Europäischen Kommission und auch rechtliche Schritte