Antwort 26.10.2023 von Timo Schisanowski SPD
In diesem Kontext setze ich mich nachdrücklich für einen grundlegenden Paradigmenwechsel ein, nämlich die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung
In diesem Kontext setze ich mich nachdrücklich für einen grundlegenden Paradigmenwechsel ein, nämlich die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung
Ich verstehe, dass Sie sich über diese Regelung bei Altverträgen ärgern
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.