(...) Sie sprechen das wichtigste praktische Problem an: Wer könnte sich noch der Bildrechte sicher sein, wenn er Fotos oder Bewegtbilder im Netz, im Fernsehen oder in Zeitungen zeigen möchte. Eine genaue Vorabprüfung ist überhaupt nicht leistbar. (...)
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(...) Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte. (...)
(...) In dem Bericht geht es unter anderem um die sogenannte Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit erlaubt es beispielsweise, Fotos und Panoramaaufnahmen im öffentlichen Raum zu machen. (...)
(...) Ich spreche ich mich dafür aus, hier nicht aus falschem Datenschutzverständnis eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen. Panoramafreiheit heutzutage nicht 100%ig zu erlauben, ist im 21. (...)
(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)