Antwort 17.12.2025 von Fabio De Masi BSW
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Die Diskussion innerhalb der EVP-Fraktion über mögliche Begriffsregelungen für pflanzliche Produkte verfolgt das Ziel, mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen und traditionelle Bezeichnungen klar einzuordnen.
Der Satiriker Sonneborn ist eine wichtige kritische Stimme im Europäischen Parlament
Am Ende gehe ich davon aus, dass es auch im Europaparlament eine von der Mehrheit getragene demokratische Lösung geben wird.