Antwort ausstehend von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Liliane Viola Pollmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.07.2024 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.
Antwort 16.04.2024 von Ophelia Nick BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
Antwort ausstehend von Marc Vallendar AfD
Antwort ausstehend von Christel Oldenburg SPD