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Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben. Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ja, wir setzen uns für die Umsetzung unserer Agenda-2030 als Impuls für neues Wirtschaftswachstum ein.