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Die Ermittlung des Betreuungsanteils erfolgt in der Regel durch Zählung der Übernachtungen. Dabei handelt es sich um ein nachprüfbares objektives Kriterium, das auch in der Fachwelt als Anknüpfungspunkt akzeptiert ist.
Wir haben kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, und werden uns auch im nächsten Bundestag dafür einsetzen.
In meiner Antwort vom 20.06.2024 habe ich ausführlich zum Themenkomplex Stellung genommen.
Danke für Ihre Frage. Ihre Anregungen werden wir intern diskutieren.
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.