Antwort 25.11.2024 von Matthias Mieves SPD
Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Bei genauerem Informationsbedarf über die unterschiedlichen Ablage- und Messenger-Systeme bitten wir Sie sich an das zuständige Ministerium zu wenden.
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie bei vielen Krankenkassen bereits online