Antwort 19.09.2025 von Pascal Reddig CDU
Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Derzeit prüft das Bundesinnenministerium, ob und in welcher Form die Software von Palantir eingesetzt werden könnte. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Sie finden meine Antwort hier (Min 10.00): https://www.welt.de/politik/deutschland/video68b72d7246b61b4dcb0b743f/dobrindt-im-welt-tv-interview-neue-migrationspolitik-die-schaerfung-und-haertung-muss-jetzt-dazukommen.html
Zum aktuellen Stand bzw. Vorgang habe ich mich bereits an anderer Stelle in diesem Forum geäußert und darf hierauf verweisen:
Staatliche IT muss souverän sein: Open Source fördern, BSI-Prüfung, Eigenentwicklungen – statt Abhängigkeit von US-Closed-Source.