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Wie rechtfertigen Sie den Einsatz von Data-Mining-Software (Palantir) angesichts des BVerfG-Urteils 2023 und warum gewichten Sie technische Überwachung höher als grundrechtliche Verhältnismäßigkeit?

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Cem Özdemir
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Frage von Moritz M. •

Wie rechtfertigen Sie den Einsatz von Data-Mining-Software (Palantir) angesichts des BVerfG-Urteils 2023 und warum gewichten Sie technische Überwachung höher als grundrechtliche Verhältnismäßigkeit?

Die bisherigen Antworten lassen eine konkrete Abwägung vermissen. Data-Mining hebelt die Zweckbindung und informationelle Gewaltenteilung aus – ein Punkt, den das BVerfG 2023 (Hessendata) deutlich kritisierte. Es stellt sich die Frage, wie eine fundierte Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt, wenn hochemotionale Themen als pauschale Rechtfertigung genutzt werden.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass Massenüberwachung zu „Chilling Effects“ (Selbstzensur) führt und die soziale Kohäsion durch Misstrauen schwächt. Forscher warnen zudem, dass staatliche Überreaktion exakt den strategischen Zwecken von Terrorismus dient. Während Mittel für soziale Prävention oft fehlen, signalisiert der Vorrang für algorithmische "Effizienz", dass Grundrechte verhandelbare Variablen seien.

Bitte nehmen Sie Stellung: Wie verhindern Sie, dass diese Überwachungslogik die informationelle Selbstbestimmung dauerhaft untergräbt und jene freiheitlichen Werte zersetzt, die sie zu schützen vorgibt?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag Herr M.,

ich will, dass die Polizei leistungsfähig arbeiten kann. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Fähigkeit zur automatisierten Datenanalyse. Angesichts der gewaltigen Datenmengen müssen wir unsere Polizei in die Lage versetzen sprichwörtlich die Nadel im Heuhaufen finden zu können. Wichtig ist mir aber: Das sollte mit einer europäischen Software passieren. Meine Position ist also: Ja zur automatisierten Datenanalyse, nein zu Palantir.

In dem von Ihnen angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 wurde die Notwendigkeit moderner Analysewerkzeuge für die Polizeibehörden grundsätzlich anerkannt und gleichzeitig klare Leitplanken für automatisierte Datenanalysen durch die Polizei formuliert.

Die inzwischen im Polizeigesetz in § 47a festgeschriebenen Regelungen wurden unter Berücksichtigung dieser Leitplanken formuliert.

Zuvor hat sich der Innenausschuss des Landtags in einer öffentlichen Anhörung mit den technischen und juristischen Aspekten des Vorhabens beschäftigt. Die Anhörung finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/oea-innena-vom-22-oktober-2025-600896.

Initiiert durch die Grüne Landtagsfraktion unterliegt die Anwendung der Software zudem der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Beste Grüße

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